Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Kundenanmeldung

    Der Verkauf erfolgt ausschließlich an gewerbliche und bei uns registrierte Vertragspartner (im Folgenden „Käufer“) aus der Gastronomie und der Lebensmittelbranche. Die Registrierung bei der SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) verlangt die Einreichung einer Kopie des Gewerbescheins und eines ausgefüllten Formulars „Kundenanmeldung“ sowie die Angabe von Handelsregisternummer (HRA oder HRB) und Steuernummer.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie allgemeine Einkaufsbestimmungen der Käufer finden keine Anwendung.

  2. Direkte Anlieferung durch den Verkäufer

    Die Lieferung erfolgt frei Haus (bis hinter die erste verschließbare Tür) ab einem Auftragswert pro Anlieferung von € 600 (netto) an folgende Orte in Deutschland sowie nach Luxemburg und Straßburg zu den Lieferzeiten des Verkäufers:

    Frankfurt / Mainz / Wiesbaden / Main-Taunus-Kreis / Darmstadt / Leipzig / Berlin (Stadt) / Hamburg (Stadt) / Bremen / Hannover / Düsseldorf / Dortmund / Bochum / Essen / Trier / Köln / Bonn / Aachen / Saarbrücken / Mannheim / Heidelberg / Stuttgart / Heilbronn / Karlsruhe / München / Nürnberg / Würzburg / Dresden / Luxemburg / Straßburg.

    Für die Stadtmitte Frankfurt beträgt der Mindestauftragswert € 300 (netto).

    Bei einer geringeren Bestellung fallen zusätzlich € 30 (netto) bzw. € 20 (netto) Transportgebühren an.

    Soll die Warenlieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der regulären Lieferzeiten erfolgen sind die Transportkosten im vollen Umfang durch den Käufer zu tragen.

  3. Anlieferung per Spedition

    Bei Lieferung per Spedition werden Trocken- und Tiefkühlwaren getrennt versandt. In Deutschland (ausgenommen oben genannter Liefergebiete mit direkter Anlieferung durch den Verkäufer) werden für Lieferungen bis zur Bordsteinkante ab einem Auftragswert von € 700 (netto) für Trockenwaren oder € 900 (netto) für Tiefkühlwaren die Basistransportkosten vom Verkäufer getragen*.

    An Käufer in Luxemburg sowie in Straßburg werden für Lieferungen bis zur Bordsteinkante ab einem Auftragswert von € 1.000 (netto) für Trockenwaren und €1.500 (netto) für Tiefkühlwaren die Basistransportkosten vom Verkäufer getragen*.

    Liegt der Auftragswert unter diesen Beträgen sind die Transportkosten im vollen Umfang durch den Käufer zu tragen. Weitere Auskünfte zum Versand (z. B. deutsche Inseln, sonstiges Ausland, etc.) erteilt die Verkaufsabteilung.

    Gebühren für Wunschtermine sowie weitere Sonderwünsche (z.B. Lieferavis) sind vom Käufer im vollen Umfang zu tragen.

    *Zusatzkosten wie Treibstoffzuschläge, Maut etc. werden dem Kunden entsprechend der aktuellen Situation unabhängig von Liefergebiet und Lieferart (per SSP-LKW oder Spedition) in Rechnung gestellt.

  4. Zahlung

    Die in der Preisliste des Verkäufers genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer pro Einzelgebinde ab Lager einschließlich Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Zahlung der Rechnung kann wie folgt getätigt werden: per Vorkasse, Kauf auf Rechnung (maximale Zahlungsfrist 21 Tage) oder per SEPA- Basislastschriftverfahren (maximale Zahlungsfrist 21 Tage). Bei Zahlung per SEPA-Basislastschriftverfahren muss zunächst ein Abbuchungsvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen werden.

    Eventuell anfallende Bankgebühren (z.B. durch Rückbuchungen) gehen zu Lasten des Käufers.

  5. Remittierung

    Remittierung der Waren erfolgt nur bei Beschädigung oder Qualitätsfehlern der Waren bzw. bei Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) zum Zeitpunkt der Lieferung. Reklamationen, die später als 14 Tage nach Erhalt der Waren erfolgen, können nicht anerkannt werden. Eine Rückgabe von Tiefkühl-Artikeln ist nur bei berechtigtem Anspruch z.B. aufgrund von beschädigter oder mangelhafter sowie falsch gelieferter Ware möglich. Eine Gutschrift auf Kulanz ist ausgeschlossen.

    Bei Erhalt der Ware ist diese umgehend auf Mängel zu überprüfen. Nach Warenkontrolle ist der Lieferschein / Ablieferbeleg zu unterschreiben. Gefundene Mängel oder Beanstandungen sind schriftlich auf dem Lieferschein / Ablieferbeleg festzuhalten.

    Die Waren dürfen nur im Lieferzustand zurückgegeben werden. Waren, deren Verpackung verschmutzt oder beschädigt sind oder

    welche bereits als ausgestellte Waren zu erkennen sind, dürfen in der Regel nicht zurückgegeben werden.

    Wird bei der Lieferung sofort eine Beschädigung, ein Qualitätsfehler oder ein zu kurzes MHD festgestellt, kann diese unter der Kontrolle des Fahrers zurückgegeben werden.

    Wenn ein oben beschriebener Mangel (ausgenommen fehlender Waren) erst nach der Lieferung festgestellt wird, kann die Ware ebenfalls innerhalb von 14 Tagen noch reklamiert werden. In diesem Fall hat eine schriftliche Benachrichtigung sowie eine Kopie der entsprechenden Rechnung / dem entsprechenden Lieferschein per Fax oder Email an den Verkäufer zu erfolgen.

    Bei der nächsten Warenlieferung kann die Ware dann mit Retourschein zurückgegeben werden.

  6. Folgen von Zahlungsverzug

    Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Geleistete Zahlungen gelten erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als erbracht (spätestens bis zum 28. Tag nach Rechnungsdatum).

    Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und folgende Ansprüche geltend zu machen, wenn der Käufer nicht innerhalb von 28 Tagen nach Fälligkeit vollständig zahlt:

    1. Herausgabe der Ware soweit geliefert;

    2. Ersatz für Aufwendungen;

    3. Zukünftige Lieferungen nur gegen Vorkasse;

      Weiterhin kann der Verkäufer auch Verzugszinsen für die verspätete Zahlung von 10 % ab Fälligkeit verlangen. Bei jeder Mahnung fallen zusätzlich unabhängig von den Verzugszinsen Mahngebühren an. Die bei Rückbuchung von Lastschriften entstehenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) gehen zu Lasten des Käufers.

  7. Sicherheiten

    Bei Bekanntwerden von Bonitätsverschlechterungen bzw. Zahlungsschwierigkeiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele zu verkürzen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen sowie für alle weiteren Lieferungen die Zahlung per Vorkasse zu verlangen.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Die Ware bleibt bis zur vollständiger Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

  9. Erfüllungsort

    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Offenbach am Main.

Stand 01.06.2022